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   VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07 We   

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VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07 We (https://dejure.org/2007,32987)
VG Weimar, Entscheidung vom 11.06.2007 - 4 E 226/07 We (https://dejure.org/2007,32987)
VG Weimar, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - 4 E 226/07 We (https://dejure.org/2007,32987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 33 Abs 2; VwGO § 123 Abs 1; ThürBG § 8 Satz 1; ThürBG § 29 Abs 2 Satz 2 Nr 4; ThürLbVO § 10; ThürLbVO § 11
    Recht der Landesbeamten; Anordnungsgrund bei Konkurrenten mit verschiedenen Ämtern; Unterscheidung zwischen konstitutiven und allgemeinen Profilmerkmalen im Rahmen eines Anforderungsprofils zur Besetzung eines Beförderungsdienstposten: hier : "langjährige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 1 B 455/04

    Grundsatz der Bestenauslese (Leistungsgrundsatz) bei Bewerbungskonkurrenzen um

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07
    Welches Anforderungsprofil der Dienstherr für einen zu besetzenden Dienstposten vorsieht, liegt auch in Bezug auf sog. "Beförderungsdienstposten", deren Besetzung ein Auswahlverfahren nach den Grundsätzen der Bestenauslese vorauszugehen hat, in seinem - grundsätzlich weiten - organisatorischen Ermessen (OVG Münster, Beschl. v. 01.10.2003 - 1 B 1037/03, zitiert nach juris; Beschl. v. 23.06.2004 - 1 B 455/04 -, zitiert nach juris).

    Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass die Frage ihres Vorliegens allein anhand objektiv überprüfbarer Fakten bloß verneinend oder bejahend beantwortet werden kann (OVG Münster, Beschl. v. 23.06.2004 - 1 B 455/04 -, a.a.O.).

    Entspricht ein Bewerber nicht in allen Punkten dem nach der Ausschreibung vorgegebenen und rechtlich nicht zu beanstandenden - konstitutiven - Anforderungsprofil, so darf und muss er von vornherein aus dem unter Eignungsgesichtspunkten zu vergleichenden Bewerberfeld ausgeschieden werden, unabhängig davon, wie gut er auch sonst beurteilt sein mag (BVerwG, Urt. vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 -, a.a.O., OVG Münster, Beschl. v. 23.06.2004 - 1 B 455/04 -, a.a.O.).

    Von einem solchen allgemeinen Anforderungsmerkmal ist beispielsweise dann auszugehen wenn es mit Zusätzen wie "möglichst" oder "wünschenswert" versehen ist (VG Köln, Beschl. v. 20.04.2004, - 1 B 455/04 -, a.a.O.).

    Ob und in welchem Ausmaß diese Merkmale in der Person des Bewerbers vorliegen, lässt sich nicht objektiv feststellen, sondern erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten Werturteils (OVG Münster, Beschl. v. 23.06.2004 - 1 B 455/04 -, a.a.O.).

    Demgegenüber handelt es sich bei der Frage, in welchem Maße ein Bewerber ein allgemeines Profilmerkmal erfüllt, um eine - als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare - Entscheidung des Dienstherrn (BVerwG, Urt. vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 -, a.a.O., OVG Münster, Beschl. v. 23.06.2004 - 1 B 455/04 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07
    se um Beförderungsämter vorverlegt auf die Auswahl unter den Bewerbern um "Beförderungsdienstposten" (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, DÖV 2001, 1044).

    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Beamte der Bestgeeignete für einen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (st. Rspr. des BVerwG, die die Kammer teilt: vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.1998 - 2 C 5/97 - BVerwGE 106, 263; BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3/00 - BVerwGE 115, 58 ff. m.w.N.).

    gewährleisten (BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00).

    Entspricht ein Bewerber nicht in allen Punkten dem nach der Ausschreibung vorgegebenen und rechtlich nicht zu beanstandenden - konstitutiven - Anforderungsprofil, so darf und muss er von vornherein aus dem unter Eignungsgesichtspunkten zu vergleichenden Bewerberfeld ausgeschieden werden, unabhängig davon, wie gut er auch sonst beurteilt sein mag (BVerwG, Urt. vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 -, a.a.O., OVG Münster, Beschl. v. 23.06.2004 - 1 B 455/04 -, a.a.O.).

    Demgegenüber handelt es sich bei der Frage, in welchem Maße ein Bewerber ein allgemeines Profilmerkmal erfüllt, um eine - als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare - Entscheidung des Dienstherrn (BVerwG, Urt. vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 -, a.a.O., OVG Münster, Beschl. v. 23.06.2004 - 1 B 455/04 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07
    entsprechend einen Anspruch darauf, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entschieden wird (vgl. BVerfG, Beschl v. 09.07.2002 - 2 BvR 25/02 - NVwZ 2002, 1367 und BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200, 201; BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 51/86 - BVerwGE 80, 123 ff. und BVerwG, Urt. v. 25.04.1996 - 2 C 21/95 - BVerwGE 101, 112, 114 f.).

    Im Hinblick auf den dem Dienstherren bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum ist es auch grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen (BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200).

  • OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05

    Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07
    Dieser ist regelmäßig bereits dann zu bejahen, wenn nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erkennbaren Sach- und Streitstand nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch - namentlich nach den Vorgaben des in Art. 33 Abs. 2 GG geregelten Prinzips der Bestenauslese - keine hinreichende Beachtung gefunden hat (OVG Weimar, Beschl. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 - zitiert nach juris, dort Rdnr. 34; OVG Weimar, Beschl. v. 01.11.2006 - 2 EO 714/06 - S. 19 f. des amtlichen Umdrucks, jeweils m.w.N., u.a. auf BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - zitiert nach juris, dort Rdnr. 12).

    Eine weitere Reduzierung würde dem Charakter des vorliegenden Konkurrenteneilrechtsschutzes nicht gerecht werden (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 - S. 30 des amtlichen Umdrucks und Besch. v. 01.11.2006 - 2 EO 714/06 - S. 37 des amtlichen Umdrucks).

  • OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 EO 545/02

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07
    Darüber hinaus ist ein Anordnungsgrund aber auch dann anzunehmen, wenn die Auslese um Beförderungsämter vorverlegt wird auf die Auswahl unter Bewerbern um einen Beförderungsdienstposten, d. h. um einen höherwertigen Dienstposten, auf dem der ausgewählte Beamte zum Zwecke der laufbahnrechtlichen Bewährung für ein höheres Beförderungsamt verwendet werden soll (vgl. i.E.: OVG Weimar, Beschl. v. 31.03.2003 - 2 EO 545/02 - ThürVBl. 2003, 256 ff m.w.N.; Beschl. der Kammer vom 09.10.2002 - 4 E 312/02.We - ThürVBl. 2003, 42 m.w.N.).

    Gleichwohl handelt es sich auch insoweit hier nicht um den Fall einer reinen Dienstpostenkonkurrenz, für die ein Anordnungsgrund regelmäßig zu verneinen ist (OVG Weimar, Beschl. v. 31.03.2003, a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 07.08.2006 - 1 B 653/06, zitiert nach juris).

  • VG Köln, 20.04.2004 - 15 L 3198/03

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruches; Fehlerhaftigkeit des

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07
    Bei der Erstellung eines Anforderungsprofils durch den Dienstherren ist hinsichtlich des Grades der Verbindlichkeit der einzelnen Profilmerkmale zwischen zwingenden und ohne Weiteres feststellbaren Anforderungen und solchen, welche einen Wertungsspielraum eröffnen, zu unterscheiden (VG Köln, Beschl. v. 20.04.2004 - 15 L 3198/03, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07
    entsprechend einen Anspruch darauf, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entschieden wird (vgl. BVerfG, Beschl v. 09.07.2002 - 2 BvR 25/02 - NVwZ 2002, 1367 und BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200, 201; BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 51/86 - BVerwGE 80, 123 ff. und BVerwG, Urt. v. 25.04.1996 - 2 C 21/95 - BVerwGE 101, 112, 114 f.).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07
    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Beamte der Bestgeeignete für einen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (st. Rspr. des BVerwG, die die Kammer teilt: vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.1998 - 2 C 5/97 - BVerwGE 106, 263; BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3/00 - BVerwGE 115, 58 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07
    entsprechend einen Anspruch darauf, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entschieden wird (vgl. BVerfG, Beschl v. 09.07.2002 - 2 BvR 25/02 - NVwZ 2002, 1367 und BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200, 201; BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 51/86 - BVerwGE 80, 123 ff. und BVerwG, Urt. v. 25.04.1996 - 2 C 21/95 - BVerwGE 101, 112, 114 f.).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07
    entsprechend einen Anspruch darauf, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entschieden wird (vgl. BVerfG, Beschl v. 09.07.2002 - 2 BvR 25/02 - NVwZ 2002, 1367 und BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200, 201; BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 51/86 - BVerwGE 80, 123 ff. und BVerwG, Urt. v. 25.04.1996 - 2 C 21/95 - BVerwGE 101, 112, 114 f.).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2002 - 10 B 11229/02

    Stellenausschreibung - Anforderungsprofil

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2006 - 1 B 653/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2003 - 1 B 1037/03
  • VG Weimar, 09.10.2002 - 4 E 312/02

    Recht der Landesbeamten; Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrentenverfahren;

  • OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08

    Konkurrentenstreit; Zwischenregelung (Hängebeschluss); langjährige Erfahrung

    Der Begriff "langjährige Erfahrung" ist nicht exakt definiert und über seinen Inhalt herrscht auch keine allgemeine Übereinstimmung (VG Weimar, Beschl. vom 11.06.2007 - 4 E 226/07 We - juris).
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